3. Sicherung der Unabhängigkeit
mündlicher beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers an einen Dritten
zur Nutzung der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(1)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um
(2)
Die Verwendung schriftlicher als auch mündlicher beruflicher
zu verhindern, dass die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des
Äußerungen des Auftragnehmers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein
Auftragnehmers gefährdet wird, und hat selbst jede Gefährdung dieser
Verstoß berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung aller noch
Unabhängigkeit zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für Angebote auf
nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.
Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu
übernehmen.
(3)
Dem Auftragnehmer verbleibt an seinen Leistungen das
Urheberrecht. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen bleibt der
(2)
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seine hierfür
schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers vorbehalten.
notwendigen personenbezogenen Daten sowie Art und Umfang inklusive
Leistungszeitraum der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
vereinbarten
Leistungen
(sowohl
Prüfungs-
als
auch
6. Mängelbeseitigung
Nichtprüfungsleistungen) zum Zweck der Überprüfung des Vorliegens von
Befangenheits- oder Ausschließungsgründen und Interessenkollisionen in
(1)
Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich
einem allfälligen Netzwerk, dem der Auftragnehmer angehört, verarbeitet
hervorkommende Unrichtigkeiten und Mängel in seiner schriftlichen als
und zu diesem Zweck an die übrigen Mitglieder dieses Netzwerkes auch
auch mündlichen beruflichen Äußerung zu beseitigen, und verpflichtet, den
ins Ausland übermittelt werden. Hierfür entbindet der Auftraggeber den
Auftraggeber hiervon unverzüglich zu verständigen. Er ist berechtigt, auch
Auftragnehmer nach dem Datenschutzgesetz und gemäß § 80 Abs 4 Z 2
über die ursprüngliche berufliche Äußerung informierte Dritte von der
WTBG 2017 ausdrücklich von dessen Verschwiegenheitspflicht. Der
Änderung zu verständigen.
Auftraggeber kann die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht
jederzeit widerrufen.
(2)
Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von
Unrichtigkeiten, sofern diese durch den Auftragnehmer zu vertreten sind;
dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach erbrachter Leistung des
4. Berichterstattung und Kommunikation
Auftragnehmers bzw. – falls eine schriftliche berufliche Äußerung nicht
abgegeben wird – sechs Monate nach Beendigung der beanstandeten
(1)
(Berichterstattung durch den Auftragnehmer) Bei Prüfungen und
Tätigkeit des Auftragnehmers.
Gutachten ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein schriftlicher
Bericht zu erstatten.
(3)
Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung
etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung. Soweit darüber hinaus
(2)
(Kommunikation an den Auftraggeber) Alle auftragsbezogenen
Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Punkt 7.
Auskünfte und Stellungnahmen, einschließlich Berichte, (allesamt
Wissenserklärungen) des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter, sonstiger
Erfüllungsgehilfen oder Substitute („berufliche Äußerungen“) sind nur dann
7. Haftung
verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Berufliche Äußerungen in
elektronischen Dateiformaten, welche per Fax oder E-Mail oder unter
(1)
Sämtliche Haftungsregelungen gelten für alle Streitigkeiten im
Verwendung ähnlicher Formen der elektronischen Kommunikation
Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis, gleich aus welchem
(speicher- und wiedergabefähig und nicht mündlich dh zB SMS aber nicht
Rechtsgrund. Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Zusammenhang
Telefon) erfolgen, übermittelt oder bestätigt werden, gelten als schriftlich;
mit dem Auftragsverhältnis (einschließlich dessen Beendigung) nur bei
dies gilt ausschließlich für berufliche Äußerungen. Das Risiko der Erteilung
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Anwendbarkeit des § 1298 Satz 2
der beruflichen Äußerungen durch dazu Nichtbefugte und das Risiko der
ABGB wird ausgeschlossen.
Übersendung dieser trägt der Auftraggeber.
(2)
Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die Ersatzpflicht des
(3)
(Kommunikation an den Auftraggeber) Der Auftraggeber stimmt
Auftragnehmers
höchstens das zehnfache der
hiermit zu, dass der Auftragnehmer elektronische Kommunikation mit dem
Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß §
Auftraggeber (zB via E-Mail) in unverschlüsselter Form vornimmt. Der
11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) in der jeweils
Auftraggeber erklärt, über die mit der Verwendung elektronischer
geltenden Fassung.
Kommunikation
verbundenen
Risiken
(insbesondere
Zugang,
Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung)
(3)
Die Beschränkung der Haftung gemäß Punkt 7 (2) bezieht sich auf
informiert zu sein. Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter, sonstigen
den einzelnen Schadensfall. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche
Erfüllungsgehilfen oder Substitute haften nicht für Schäden, die durch die
Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in
Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel verursacht werden.
einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind.
Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle
(4)
(Kommunikation an den Auftragnehmer) Der Empfang und die
beruhendes Tun oder Unterlassen als eine einheitliche Pflichtverletzung,
Weiterleitung von Informationen an den Auftragnehmer und seine
wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem und
Mitarbeiter sind bei Verwendung von Telefon insbesondere in
–
wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein einheitlicher Schaden bleibt
Verbindung mit automatischen Anrufbeantwortungssystemen, Fax, E-Mail
ein einzelner Schadensfall, auch wenn er auf mehreren Pflichtverletzungen
und anderen Formen der elektronischen Kommunikation – nicht immer
beruht. Weiters ist, außer bei vorsätzlicher Schädigung, eine Haftung des
sichergestellt. Aufträge und wichtige Informationen gelten daher dem
Auftragnehmers für entgangenen Gewinn sowie Begleit-, Folge-, Neben-
Auftragnehmer nur dann als zugegangen, wenn sie auch physisch (nicht
oder ähnliche Schäden, ausgeschlossen.
(fern-)mündlich oder elektronisch) zugegangen sind, es sei denn, es wird
im Einzelfall der Empfang ausdrücklich bestätigt. Automatische
(4)
Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs
Übermittlungs- und Lesebestätigungen gelten nicht als solche
Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden
ausdrücklichen Empfangsbestätigungen. Dies gilt insbesondere für die
Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab
Übermittlung von Bescheiden und anderen Informationen über Fristen.
Eintritt des (Primär)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis
Kritische und wichtige Mitteilungen müssen daher per Post oder Kurier an
gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen
den Auftragnehmer gesandt werden. Die Übergabe von Schriftstücken an
Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.
Mitarbeiter außerhalb der Kanzlei gilt nicht als Übergabe.
(5)
Im Falle der (tatbestandsmäßigen) Anwendbarkeit des § 275 UGB
(5)
(Allgemein) Schriftlich meint insoweit in Punkt 4 (2) nicht anderes
gelten dessen Haftungsnormen auch dann, wenn an der Durchführung des
bestimmt, Schriftlichkeit iSd
§
886 ABGB (Unterschriftlichkeit). Eine
Auftrages mehrere Personen beteiligt gewesen oder mehrere zum Ersatz
fortgeschrittene elektronische
Signatur (Art. 26 eIDAS-
verpflichtende Handlungen begangen worden sind und ohne Rücksicht
VO, (EU) Nr. 910/2014) erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit iSd § 886
darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich gehandelt haben.
ABGB (Unterschriftlichkeit), soweit dies innerhalb der Parteiendisposition
liegt.
(6)
In Fällen, in denen ein förmlicher Bestätigungsvermerk erteilt wird,
beginnt
die Verjährungsfrist spätestens mit Erteilung des
(6)
(Werbliche Information) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber
Bestätigungsvermerkes zu laufen.
wiederkehrend
allgemeine steuerrechtliche und allgemeine
wirtschaftsrechtliche Informationen elektronisch (zB per E-Mail)
(7)
Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines Daten
übermitteln. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er das Recht hat,
verarbeitenden
Unternehmens, durchgeführt, so gelten mit
der Zusendung von Direktwerbung jederzeit zu widersprechen.
Benachrichtigung des Auftraggebers darüber nach Gesetz oder Vertrag
be- oder entstehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten. Der Auftragnehmer
5. Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers
haftet, unbeschadet Punkt 4. (3), diesfalls nur für Verschulden bei der
Auswahl des Dritten.
(1)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im
Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer erstellten Berichte, Gutachten,
(8)
Eine Haftung des Auftragnehmers Dritten gegenüber ist in jedem Fall
Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und
ausgeschlossen. Geraten Dritte mit der Arbeit des Auftragnehmers wegen
dergleichen nur für Auftragszwecke (z.B. gemäß § 44 Abs 3 EStG 1988)
des Auftraggebers in welcher Form auch immer in Kontakt hat der
verwendet werden. Im Übrigen bedarf die Weitergabe schriftlicher als auch
Auftraggeber diese über diesen Umstand ausdrücklich aufzuklären. Soweit