Wohnbeihilfe - Überprüfen Sie Ihren Anspruch!

Mit Juni 2002 hat die Stadt Wien eine „allgemeine Wohnbeihilfe“ eingeführt, die für mehr Mieter interessant sein könnte, als sie in Anspruch nehmen. Wesentliche Kriterien sind der „anrechenbare Wohnungsaufwand“, die „angemessene Nutzfläche“, die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, das Familieneinkommen und ein eventueller Status als „begünstigte Person“ (z.B. Familien mit behinderten Kindern, allein erziehende Elternteile).

Die „allgemeine Wohnbeihilfe“ gilt auch für Zuwanderer, die einen zumindest fünfjährigen verfestigten Aufenthalt in Wien nachweisen können. Es lohnt sich folglich, die individuelle Situation auf eine mögliche Anspruchsberechtigung zu überprüfen. Sie können dafür das SOZIALBAU-Kundenservice in Anspruch nehmen.

  • Auf Anfrage erhalten Sie umgehend alle zu Wohnungsaufwand und Nutzfläche notwendigen Daten auf einem Formular, das im Falle einer Berechtigung als ausgefüllter Antrag akzeptiert wird.
  • Gleichzeitig erhalten Sie eine Tabelle, aus der Sie Ihren Anspruch auf Wohnbeihilfe überschlagsmäßig berechnen können. Für einen ersten Kontakt mit den zuständigen Behörden benötigen Sie jetzt noch eine Einkommensbestätigung  (erhältlich bei Ihrem Arbeitgeber) und Ihre persönlichen Dokumente.
  • Wenden können Sie sich damit an alle 23 Wiener Magistratischen Bezirksämter, an alle Bezirksbürgerdienststellen und alle Schlichtungsstellen der Stadt Wien.  

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