Verlassen können Sie sich darauf, dass für Ihre Wohnhausanlage eine Haftpflicht-, Feuer- und Leitungswasserschadensversicherung abgeschlossen wurde. Diese für das Gesamtgebäude geltenden Versicherungen beinhalten allerdings nur das gesetzlich vorgeschriebene Minimum und sind kein Ersatz für Ihre individuell abzuschließende Haushaltsversicherung.
Dabei sollten Sie vor allem auf eine ausreichende Deckungssumme achten, die nicht nur vom Wert Ihrer persönlichen Gegenstände und der Möblierung abhängt.