Unsere Mietverträge sind von Juristen und u.a. auch seitens des Konsumentenschutzes eingehend überprüft, bei jedem Angebotsgespräch wird ein Mustervertrag zur Verfügung gestellt.
Im Zusammenhang mit der Vertragsunterzeichnung dürfen wir auf einige Prinzipien hinweisen:
- Eine Vertragsunterfertigung darf nur in den Räumlichkeiten unseres Kundenzentrums – also keinesfalls in der künftigen Wohnung stattfinden, zuvor ergeht dafür eine schriftliche Einladung.
- Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die Einzahlung des Finanzierungsbeitrages sowie der Vertragsvergebührung
- Für PKW-Stellplätze werden eigene Verträge ausgefertigt, sie sind nicht Gegenstand eines Mietvertrages für die Wohnung.
- In allen Fällen ersuchen wir Sie um genaues Studium Ihres Vertragsexemplares. Insbesondere machen wir auf Vertragsteile betreffend eine Rückgabe oder Weitergabe Ihrer Wohnung aufmerksam.
- Beachten Sie insbesondere, dass bei der Vergabe unserer Wohnungen ein striktes Verbot für die Einschaltung vom Maklern (professionelle Vermittler) gilt.
- Unsere Verträge schließen jede Form von Diskriminierung aus: Alle Menschen können ohne Rücksicht auf Geschlecht, Beruf, Stand, Religion, Rasse, Staatsbürgerschaft oder soziale Herkunft oder politische Gesinnung unter Beachtung der jeweiligen Wohnbauförderungs-Vorschriften Mieter oder Wohnungseigentümer werden.