Mit Juni 2002 hat die Stadt Wien eine „allgemeine Wohnbeihilfe“ eingeführt, die für mehr Mieter interessant sein könnte, als sie in Anspruch nehmen. Wesentliche Kriterien sind der „anrechenbare Wohnungsaufwand“, die „angemessene Nutzfläche“, die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, das Familieneinkommen und ein eventueller Status als „begünstigte Person“ (z.B. Familien mit behinderten Kindern, allein erziehende Elternteile).
Die „allgemeine Wohnbeihilfe“ gilt auch für Zuwanderer, die einen zumindest fünfjährigen verfestigten Aufenthalt in Wien nachweisen können. Es lohnt sich folglich, die individuelle Situation auf eine mögliche Anspruchsberechtigung zu überprüfen. Sie können dafür das SOZIALBAU-Kundenservice in Anspruch nehmen.