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41. Innovative Energiesysteme  
Innovative Energiesysteme Gemeinschaftstherme Energiewende gemeinsam meistern Eine ökologische Zukunft verlangt einen besonders starken Fokus auf die Energieversorgung von Wohnquartieren. Im Mittel  
42. E-Tankstellen  
Jedem seine E-Tankstelle Die Zeiten der guten alten Tankstelle scheinen schön langsam abzulaufen. Für E-Auto-Besitzer in unserer „gemeinsam mobil“-Community des SOZIALBAU-Verbundes heißt es in Zukunf  
43. Photovoltaik  
Sonnenstrom für die Bewohner Ein weiteres „grünes“ Großprojekt ist die flächendeckende Errichtung von Photovoltaikanlagen im Wohnungsbestand des SOZIALBAU-Verbundes: In den kommenden zwei bis drei  
44. Pruefbericht_WOFIN_2021.pdf  
kpmg WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH, Wien Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 16. Februar 2022 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellsch  
45. Wohnungswechsel  
Wohnungswechsel Auf- und Weitergabe Die Vorgangsweise für die Auf- oder Weitergabe einer bezogenen Wohnung ist in Ihrem Mietvertrag festgeschrieben. Die Ausübung eines Präsentationsrechtes ist nur  
46. PKW_stellpl_10Regeln_formular_A4_SB_0322_E01.pdf  
Die goldenen Regeln für Stellplätze 1/2 Um der großen Nachfrage nach Pkw-Einstell- und Abstellplätzen in transparenter und fairer Form gerecht zu werden, gelten im Verwaltungsbereich der SOZIALBAU AG  
47. Corporate Governance  
Corporate Governance Die SOZIALBAU gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft bekennt sich zur Anwendung und Einhaltung des Corporate Governance Kodex für gemeinnützige Bauvereinigungen in der jeweils  
48. Notwendige_Befunde_merkblatt_formular_A4_SB_1021_E01.pdf  
Notwendige Befunde 1/2 Entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dem jeweils abgeschlossenen Mietvertrag bzw. Nutzungsvertrag ist eine Wohnung nach der Aufkündigung des Nutzungsvertrage  
49. Notwendige_Befunde_merkblatt_formular_A4_SB_1021_E01.pdf  
Notwendige Befunde 1/2 Entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dem jeweils abgeschlossenen Mietvertrag bzw. Nutzungsvertrag ist eine Wohnung nach der Aufkündigung des Nutzungsvertrage  
50. loggia_verpflichtung_erklaerung_formular_ia_A4_SB_1021_E01.pdf  
Verpflichtungserklärung Loggia Verbau Bestandnehmer (Mieter, Nutzungsberechtigter) | Vorname, Nachname Bestandobjekt (Wohnung) Vermieter (Bauvereinigung, im Folgenden „GBV“ genannt) Die im genannte  
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